AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen für Deutschland

1. Geltungsbereich

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen der Christoph Miethke GmbH & Co KG (im Folgenden: „MIETHKE“) mit unseren Kunden (im Folgenden: „BESTELLER“). Sie gelten nur gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Absatz 1 BGB mit Geschäftssitz in Deutschland.

1.2. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt. Sie werden nur insoweit Bestandteil als MIETHKE ihnen ausdrücklich schriftlich (E-Mail genügt) zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn MIETHKE in Kenntnis der abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des BESTELLERS die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

1.3. Sämtliche Vereinbarungen über Lieferungen und Leistungen sowie Nebenabreden vor und bei Vertragsschluss sind schriftlich (E-Mail genügt) niederzulegen. Eine Wirksamkeit von im Einzelfall getroffenen, individuellen Vereinbarungen im Sinne von § 305b BGB (Individualabreden), bleibt hiervon unberührt. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere Bestätigung per E-Mail maßgebend.

1.4. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass MIETHKE in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.

 

2. Vertragsschluss, Angebot und Annahme

2.1 Mit seiner schriftlichen (E-Mail genügt) Bestellung gibt der BESTELLER ein Angebot im Sinne des § 145 BGB ab. Dieses kann durch MIEHTKE innerhalb von 4 Wochen schriftlich (E-Mail genügt) angenommen werden. 

2.2. An allen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich MIETHKE Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Vor dem Zugänglichmachen an Dritte bedarf der BESTELLER der ausdrücklichen und schriftlichen (E-Mail genügt) Zustimmung  von MIETHKE. 

 

3. Preise, Nebenkosten, Zahlungsbedingungen 

3.1. Die ausgewiesenen Preise gelten ab Werk (EXW), soweit nichts anderes vereinbart wurde, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer in ihrer jeweils geltenden Höhe. Sämtliche Nebenkosten (z.B. Verpackung, Transportkosten einschließlich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen und sind vom BESTELLER zu tragen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. 

3.2. MIETHKE ist jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Wird abweichend von Satz 1 ein solcher Vorbehalt nicht in der Auftragsbestätigung erklärt, ist der Kaufpreis brutto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Alle Zahlungen erfolgen auf das von uns in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung angegebene Geschäftskonto. Die Zahlung ist fristgerecht, wenn der Betrag ohne Abzug vor Ablauf der Zahlungsfrist auf unserem Geschäftskonto gutgeschrieben wird.

3.3. Kommt der BESTELLER in Zahlungsverzug ist MIETHKE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem gültigen Basiszins zu berechnen. Tritt auf der Seite von MIETHKE ein darüber hinaus gehender Verzugsschaden ein, sind wir berechtigt diesen geltend zu machen. Der BESTELLER ist berechtigt nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3.4. Aufrechnungsansprüche stehen dem BESTELLER nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der BESTELLER nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Etwaige Gegenansprüche muss der BESTELLER vorbehaltlich des Gegenbeweises schriftlich (E-Mail genügt) gegenüber MIETHKE geltend machen. 
 

4. Lieferung und Gefahrenübergang 

4.1. Die Lieferzeiten oder Lieferfristen sind unverbindlich.

4.2. Werden abweichend von Abs. 1 individuelle Lieferfristen vereinbart, sind diese eingehalten, wenn die Ware bis zum Ablauf der Lieferzeit oder der Lieferfrist das Werk verlassen hat oder dem BESTELLER die Versandbereitschaft per E-Mail mitgeteilt wurde.  

4.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen MIETHKE, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, wobei MIETHKE dem BESTELLER die Behinderung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich per E-Mail mitteilt. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die MIETHKE nicht zu vertreten hat und durch die die Erbringung der Lieferung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird. Darunter fallen u.a. Streik, Krieg und kriegsähnliche Zustände, Terror, Ein- und Ausfuhrverbote, behördliche Maßnahmen, Epidemien sowie von MIETHKE nicht zu vertretende Lieferausfälle oder -verspätungen durch unsere Lieferanten. Dauert die Behinderung mehr als zwei Monate ist der BESTELLER nach Setzen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 

4.4. Eine Nachfrist i.S.v. Absatz 3 ist nicht angemessen, wenn sie einen Zeitraum von 4 Wochen unterschreitet. 

4.5. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des BESTELLERS voraus. 

4.6. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr auf den BESTELLER über, sobald MIETHKE die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt bereitgestellt und dies ihm/ihr zur Anzeige gebracht hat.

4.7. Kommt der BESTELLER in Annahmeverzug, verletzt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr geht spätestens in dem Zeitpunkt auf den BESTELLER über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

 

5. Anzeigepflichten des BESTELLERS und Gewährleistung

5.1. Die Gewährleistungsrechte des BESTELLERS setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 381 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachkommt.

5.2. Der BESTELLER hat die Ware unverzüglich nach Erhalt der Lieferung zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, innerhalb von sieben (7) Werktagen gegenüber MIETHKE anzuzeigen. Verborgene Mängel müssen sieben (7) Tage nach deren Entdeckung geltend gemacht werden. Transportschäden sind MIETHKE und dem anliefernden Spediteur unverzüglich anzuzeigen. 

5.3. Der BESTELLER hat sämtliche in Absatz 1 und 2 genannten Anzeigen vorbehaltlich des Gegenbeweises innerhalb der dort angegebenen Frist gegenüber MIETHKE per E-Mail geltend zu machen.

5.4. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, kann MIETHKE wählen, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Ware (Ersatzlieferung) geleistet wird. Das Recht von MIETHKE die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. 

5.5. Im Falle der Mängelbeseitigung erstattet MIETHKE alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung.

5.6. Dem BESTELLER zustehende, gesetzlich bestimmte Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gemäß §§ 445a, 445b, 478 BGB) stehen dem BESTELLER neben den Mängelansprüchen entsprechend den gesetzlichen Maßgaben zu. Der BESTELLER kann beim Weiterverkauf einer neu hergestellten Ware von MIETHKE Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zu seinem Käufer nach § 439 Absatz 2 und 3 BGB sowie § 475 Absatz 4 und 6 BGB zu tragen hatte. Das gilt nur, wenn der vom Käufer geltend gemachte Mangel bereits beim Gefahrenübergang auf den BESTELLER vorhanden war. 

5.7. Die Ansprüche des BESTELLERS aus den Absätzen 4 - 6 sind ausgeschlossen, wenn die mangelhafte Ware durch den BESTELLER oder einen anderen Unternehmer weiterverarbeitet oder verändert wurde. 

5.8. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder eine für die Nacherfüllung vom BESTELLER zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich, kann der BESTELLER vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.

5.9. Eine vom BESTELLER zu setzende Frist zur Vornahme der Nacherfüllung i.S.v. Absatz 8 ist nicht angemessen, wenn sie einen Zeitraum von 4 Wochen unterschreitet. 

5.10. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr gerechnet ab Gefahrenübergang. Sie gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit diese nicht auf einer deliktischer Haftung beruhen. 

 

6. Haftung

6.1. Die Haftung von MIETHKE, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für:

6.1.1. Schadensersatzansprüche des BESTELLERS im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,

6.1.2. Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 

6.2. Die sich aus Absatz 1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des BESTELLERS aus dem Produkthaftungsgesetz und dem Medizinproduktegesetz.

 

7. Eigentumsvorbehalt 

7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen Forderungen aus dem Kaufvertrag behält MIETHKE sich das Eigentum an den verkauften Waren vor.

7.2. Der BESTELLER ist bis zum Eigentumsübergang auf ihn verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen, Beschädigung, Zerstörung und Diebstahl ausreichend zum Nennwert zu versichern. 

7.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des BESTELLERS, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist MIETHKE berechtigt, die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; MIETHKE ist berechtigt, die Ware lediglich heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten.

7.4. Der BESTELLER ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:

7.4.1. Die aus dem Weiterverkauf der Ware entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der BESTELLER schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des jeweiligen Miteigentumsanteils von MIETHKE an uns ab.

7.4.2. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der BESTELLER auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von MIETHKE die Forderung selbst einzuziehen bleibt davon unberührt. MIETHKE verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen solange der BESTELLER seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. 

7.4.3. Tritt ein Fall der Ziffer (b) ein, so kann MIETHKE verlangen, dass der BESTELLER ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. 

7.5. MIETHKE verpflichtet sich, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des BESTELLERS insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unsere Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 Prozent übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem BESTELLER. 

7.6. Der BESTELLER hat MIETHKE bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit MIETHKE die Möglichkeit hat, seine Eigentümerrechte geltend zu machen und gegen die Pfändung mit der Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO vorzugehen. 
 


8. Besondere Bestimmungen für Medizinprodukte

8.1 Soweit die gesetzlichen Bestimmungen für Medizinprodukte für eines unserer Produkte die Rückverfolgbarkeit verlangt, verpflichtet sich der BESTELLER, dieser Forderung entsprechend, den Verbleib der Produkte entsprechend der erwarteten Lebensdauer der Produkte zu dokumentieren. 

8.2. Für alle Produkte, insbesondere für die Produkte, die auf Grundlage des Medizinproduktegesetzes in den Verkehr gebracht werden, verpflichtet sich der BESTELLER, die geeignete Lagerung sicherzustellen, um Beschädigungen durch qualitätsmindernde Umwelteinflüsse auszuschließen. 

8.3. Die von MIETHKE hergestellten Medizinprodukte dürfen nur durch medizinisches Fachpersonal verwendet werden. Die Verwendung ist ausdrücklich auf den von MIETHKE festgelegten bestimmungsgemäßen Gebrauch beschränkt. Näheres regelt die jeweilige Gebrauchsanweisung der Produkte. 

8.4. Für durch die Verletzung der unter Absatz 2 und Absatz 3 genannten Bestimmung eintretende Schäden, ist die Haftung von MIETHKE entsprechend der gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. 

 

9. Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung der vorgenannten Allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. 

 

10. Gerichtsstand, Erfüllungsort und sonstige Bestimmungen

10.1. Ist der BESTELLER Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentliches Rechts  oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz von MIETHKE in Potsdam vereinbart. MIETHKE ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des BESTELLERS zu erheben.

10.2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist als Erfüllungsort der Geschäftssitz von MIETHKE in Potsdam vereinbart.

10.3. Für diese Allgemeinen Verkaufsbestimmungen und die Vertragsbeziehungen zwischen MIETHKE und dem BESTELLLER gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

10.4. Handelsübliche Klauseln sind nach den Incoterms in ihrer bei Vertragsschluss jeweils gültigen Fassung auszulegen.

 

Potsdam im Mai 2020